Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein beratendes Gremium der Pfarrei, welches den Pfarrer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge unterstützt.
Zwei Drittel der Mitglieder des PGR werden von der ganzen Gemeinde gewählt, ein Drittel besteht aus "geborenen" und berufenen Mitgliedern. Die "geborenen" Mitglieder sind der Pfarrer und die weiteren hauptamtlichen Mitarbeiter in der Pastoral (Kaplan, Gemeindereferentin, Diakon, Pastoralreferent...) Zusätzlich kann der Pfarrer bis zu drei Mitglieder in den PGR berufen, davon einen Vertreter der Pfarrjugend. Der PGR wird alle vier Jahre neu gewählt, Wiederwahl ist möglich.
Die aktive Wahlberechtigung für die PGR-Wahl ist auf 14 Jahre herabgesetzt worden. Das passive Mindestwahlalter für den PGR beträgt 16 Jahre. Der PGR berät über alle Bereiche des Gemeindelebens, entwickelt Initiativen und trägt so das Leben der Pfarrgemeinde mit. Pfarrgemeinderäte gibt es seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965).
19:30 Uhr Sitzung
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19:15 Uhr Sitzung (Videokonferenz)
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19:15 Uhr Sitzung (im Gemeinezentrum)
19:15 Uhr Sitzung (im Gemeindezentrum)
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19:00 Uhr Sitzung
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Gemeinde St. Konrad v. Parzham
Ringpromenade 73
14612 Falkensee
(03322) 35 17
Pfarrbüro Maria, Hilfe der Christen
Flankenschanze 43
13585 Berlin-Spandau