Der Kirchenvorstand
Die Pfarrgemeinde St. Konrad ist wie jede Katholische Kirchengemeinde in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, d.h. eine "juristische Person". Sie wird nach außen hin vertreten durch den Kirchenvorstand (KV), der von allen erwachsenen Gemeindemitgliedern in regelmäßigem Turnus gewählt wird. Der Kirchenvorstand berät und entscheidet insbesondere über das Vermögen der Pfarrgemeinde, über Baufragen, Arbeits- und Dienstleistungsverträge und ggf. über juristische Prozesse.
Alle vier Jahre wird der Kirchenvorstand durch Wahl aller Gemeindemitglieder über 18 Jahren neu zusammengesetzt, wobei entsprechend der Wahlordnung des Erzbistums Berlin jeweils eine Hälfte des Kirchenvorstandes neu gewählt wird, während die andere Hälfte für weitere vier Jahre im Amt bleibt, so dass jedes Mitglied des Kirchenvorstandes für acht Jahre gewählt wird. Wiederwahl ist möglich. Dieses Wahlverfahren soll die Kontinuität der Arbeit des Kirchenvorstandes gewährleisten.
Dem jetzigen Kirchenvorstand unserer Pfarrgemeinde gehören Pfarrer Thorsten Daum als Vorsitzender und Pfarrvikar David Hassenforder als hauptamtlich tätiger Geistlicher in der Pfarrseelsorge an, außerdem folgende gewählten Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge):

Andrea Freisinger

Thomas Heemann
stellv. Vorsitzender des Kirchenvorstandes

Michael Jung

Peter Junne

Stefan Krüger

Regina Mrachacz

Barbara Vogel

Michael Dominiak
Rendant der Pfarrgemeinde St. Konrad
Als Rendant konnte Herr Michael Dominiak gewonnen werden und wurde in der konstituierenden Sitzung des Kirchenvorstandes 2015 in dieses Amt gewählt, 2019 wurde dies bestätigt. Der Rendant ist nicht Mitglied des Kirchenvorstandes, sondern diesem verantwortlich. Er führt die Kasse, tätigt die Einnahmen und Auszahlungen, ist verantwortlich für die Buchführung und bereitet für jedes Jahr die Finanzplanung sowie den Jahresabschluss vor, welche dann vom Kirchenvorstand beschlossen werden.