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Die Gremien der Pfarrgemeinde

Der Kirchenvorstand

Die Pfarrgemeinde St. Konrad ist wie jede Katholische Kirchengemeinde in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, d.h. eine "juristische Person". Sie wird nach außen hin vertreten durch den Kirchenvorstand (KV), der von allen erwachsenen Gemeindemitgliedern in regelmäßigem Turnus gewählt wird. Der Kirchenvorstand berät und entscheidet insbesondere über das Vermögen der Pfarrgemeinde, über Baufragen, Arbeits- und Dienstleistungsverträge und ggf. über juristische Prozesse. Das ist in Deutschland so geregelt seit dem sog. "Kulturkampf" während der Regierungszeit des Reichskanzlers Otto von Bismarck (1871-1890), wobei dieses Gremium in anderen Diözesen eine andere Bezeichnung tragen kann.zil (1962-1965).

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein beratendes Gremium der Pfarrei, welches den Pfarrer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge unterstützt. Zwei Drittel der Mitglieder des PGR werden von der ganzen Gemeinde gewählt, ein Drittel besteht aus "geborenen" und berufenen  Mitgliedern. Die "geborenen" Mitglieder sind der Pfarrer und die weiteren hauptamtlichen Mitarbeiter in der Pastoral (Kaplan, Gemeindereferentin, Diakon, Pastoralreferent...) Zusätzlich kann der Pfarrer bis zu drei Mitglieder in den PGR berufen, davon einen Vertreter der Pfarrjugend. Der PGR wird alle vier Jahre neu gewählt, Wiederwahl ist möglich. Die aktive Wahlberechtigung für die PGR-Wahl ist auf 14 Jahre herabgesetzt worden. Das passive Mindestwahlalter für den PGR beträgt 16 Jahre. Der PGR berät über alle Bereiche des Gemeindelebens, entwickelt Initiativen und trägt so das Leben der Pfarrgemeinde mit. Pfarrgemeinderäte gibt es seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965).