Am 1. Januar 2023 sollen die drei bisherigen Pfarreien St. Konrad von Parzham (Falkensee), Maria, Hilfe der Christen (Spandau), St. Joseph (Siemensstadt/Haselhorst) und die Gemeinde St. Johannes d. Täufer (Dallgow-Döberitz, Pfarrei St. Marien, Brieselang) zu einer einzigen neuen Pfarrei werden. Diese Pfarrei besteht aus drei „Gemeinden“, die der Pastoralausschuss im →Pastoralkonzept benannt hat.
Eine Erklärung der Begriffe „Gemeinden“ und „Orte kirchlichen Lebens“ gibt dieses kurze Erklärvideo: youtu.be/QJLRTQZIBSM
„Gemeinden“ in der künftigen Pfarrei sind Gemeinschaften von Gläubigen, die durch den Pfarrer und den Pfarreirat anerkannt sind und folgende Kriterien erfüllen:
Es wird dann folgende Gremien geben:
Aus den Vorgaben und Satzungen des Erzbistums Berlin ist dazu das Folgende zu entnehmen:
Der Kirchenvorstand verwaltet wie bisher das Vermögen der Pfarrei und vertritt diese
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre (bisher: 8 Jahre), Vorsitzender ist der Pfarrer.
Die Größe des Kirchenvorstands setzt der Erzbischof bei der Gründung der neuen Pfarrei fest. Um Kontinuität zu wahren, werden die Kirchenvorstände der alten Pfarreien in den ersten, den Gründungskirchenvorstand der neuen Pfarrei, eine bestimmte Anzahl von Vertretern aus ihren Reihen entsenden. Sie bleiben für eine Wahlperiode im Amt. Der dann zu bestimmende Kirchenvorstand wird von den Gläubigen der gesamten Pfarrei gewählt.
Pfarreirat und Gemeinderat sind Pastoralräte und Organe zur Koordinierung des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Pfarrei im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils, ähnlich wie die derzeitigen Pfarrgemeinderäte. Als Pastoralräte haben sie beratende Funktion. Als Organe des Laienapostolates haben sie innerhalb der jeweiligen Zuständigkeiten ein Beschlussrecht.
Jede Pfarrei bildet einen Pfarreirat und jede Gemeinde kann einen Gemeinderat bilden. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre (Pfarrgemeinderat bisher: 4 Jahre). Falls es keinen Gemeinderat gibt, übernimmt der Pfarreirat auch dessen Aufgaben für die betreffende Gemeinde.
Für die Wahlen im Rahmen der Einrichtung der neuen Pfarrei gilt: Im 3. Jahr der Entwicklungsphase (also voraussichtlich im Herbst 2021, vor Start der neuen Pfarrei) finden Wahlen zum Pfarreirat und zu den Gemeinderäten statt. Für die erste Wahl werden alle wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrei angeschrieben und zur Wahl eingeladen. Jedes Pfarreimitglied hat zwei Stimmen: eine Stimme für den Pfarreirat und eine Stimme für einen Gemeinderat.
Pfarr- und Gemeinderat bilden je nach Bedarf für ihren Bereich Sachausschüsse oder bestellen Themenbeauftragte, die für die Koordination für die im Pastoralkonzept niedergelegten pastoralen Schwerpunktthemen oder thematischen Profile zuständig sind.
Der Pfarreirat dient dem Aufbau und der Erhaltung einer lebendigen Pfarrei. Er trägt zur Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche bei. Der Pfarreirat ist in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinderäten und dem Pastoralteam für die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Pastoralkonzeptes der Pfarrei verantwortlich.
Die Mitglieder des Pfarreirates werden zum Teil von den Gläubigen gewählt, zum Teil aus den Gemeinderäten und aus den Orten kirchlichen Lebens delegiert, weitere Mitglieder können berufen werden.
Dem Pfarreirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
Den Pfarreirat leitet ein Vorstand, der aus drei Personen wie folgt besteht:
Jährlich lädt der Pfarreirat zu einer Pfarrversammlung ein.
Aufgaben des Gemeinderates sind die Klärung der Herausforderungen vor Ort (in der betreffenden Gemeinde) und die Vereinbarung pastoraler Prioritäten in Abstimmung mit der Pfarrei. Er vernetzt die Orte kirchlichen Lebens auf dem Gemeindegebiet und trägt Verantwortung für eine gute Kommunikation untereinander. Die Gemeinderäte handeln in dem im Pastoralkonzept der Pfarrei gesetzten Rahmen eigenständig.
Dem Gemeinderat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
Der Gemeinderat bildet ein Sprecherteam, das aus drei Personen wie folgt besteht:
Das Sprecherteam kann unter seinen Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden wählen
Die Gemeinden müssen für die ihnen zugeordneten pastoralen Aufgaben wirtschaftlich abgesichert sein. Hierfür können ihnen vom Kirchenvorstand Gemeindebudgets zugeordnet werden, innerhalb derer die Gemeinderäte über die Aufteilung der Ausgaben entscheiden.
Gemeinde St. Konrad v. Parzham
Ringpromenade 73
14612 Falkensee
(03322) 35 17
Kath. Pfarrei Heilige Familie Spandau-Havelland
Flankenschanze 43
13585 Berlin-Spandau